Allgemeine Geschäftsbedingungen von BKSTUDIOS
1. Gegenstand des Vertrages
1.1.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von BKSTUDIOS (nachfolgend „Agentur“) mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“).
Soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gelten ergänzend die für den kaufmännischen Geschäftsverkehr üblichen Regelungen.
Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden von der Agentur nur nach gesonderter Vereinbarung in Textform anerkannt.
Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gelten diese AGB nur insoweit, als keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
1.2.
Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Kunden zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in Textform (z. B. E-Mail) zu vereinbaren. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls der Textform.
1.3.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
1.4.
Die Agentur erbringt Dienstleistungen insbesondere in den Bereichen Mediendesign, Webentwicklung, IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Automatisierung, 3D-Druck sowie strategische Beratung.
Die detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Angeboten, Leistungsbeschreibungen und Projektvereinbarungen. Die konkrete Leistung ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung oder der Projektvereinbarung.
2. Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
2.1.
Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden der Agentur auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden der Agentur mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt die Agentur über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird verbindlicher Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen widerspricht.
2.2.
Jede Änderung und/oder Ergänzung des Vertrages und/oder seiner Bestandteile bedarf der Textform (z. B. E-Mail). Dadurch entstehende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
2.3.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die Agentur, das vom Kunden beauftragte Projekt um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen die Agentur resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den Kunden wichtige Termine und/oder Ereignisse nicht eingehalten werden können und/oder nicht eintreten.
2.4.
Wird ein Projekt auf Wunsch des Kunden oder durch fehlende Mitwirkung länger als 30 Tage unterbrochen, ist die Agentur berechtigt, das Projekt neu einzuplanen.
Hierdurch entstehender Mehraufwand wird gesondert berechnet.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1.
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die einfachen Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der einfachen Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist, für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer Vereinbarung in Textform (z. B. E-Mail) im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten Nebenabrede in Textform (z. B. E-Mail). Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
3.2.
Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Diese Regelung gilt auch dann als vereinbart, wenn die nach dem Urheberrechtsgesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
3.3.
Die Agentur darf die von ihr entwickelten Werbemittel angemessen und branchenüblich signieren und den erteilten Auftrag für Eigenwerbung publizieren. Diese Signierung und werbliche Verwendung kann durch eine entsprechende gesonderte Vereinbarung zwischen Agentur und Kunde ausgeschlossen werden. Die Agentur ist berechtigt, Projekte, Ergebnisse und den Namen des Kunden zu Referenzzwecken (z. B. Website, Social Media, Präsentationen) zu verwenden, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
3.4.
Die von der Agentur erstellten Arbeiten dürfen vom Kunden oder von beauftragten Dritten nur im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte verwendet werden.
Jegliche Bearbeitung, Änderung, Vervielfältigung oder Weiterverwendung, auch auszugsweise, bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur, sofern diese nicht ausdrücklich Bestandteil des Vertrags ist.
Im Falle einer unberechtigten Nutzung, Bearbeitung oder Weitergabe ist die Agentur berechtigt, eine angemessene zusätzliche Vergütung auf Grundlage der marktüblichen Vergütung sowie unter Berücksichtigung der Lizenzanalogie zu verlangen. Maßgeblich sind insbesondere Art, Dauer, Umfang und wirtschaftliche Bedeutung der Nutzung.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.
3.5.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung der Agentur in Textform (z. B. E-Mail).
3.6.
Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.
3.7.
Eine Weitergabe der durch die Agentur erstellten Leistungen (z. B. Quellcodes, Layouts, Konzepte) an Dritte, insbesondere zur weiteren Bearbeitung oder wirtschaftlichen Nutzung, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung in Textform (z. B. E-Mail) der Agentur zulässig. Verstöße berechtigen die Agentur zur Geltendmachung von Schadenersatz oder zusätzlichem Nutzungsentgelt.
3.8.
Es ist dem Kunden untersagt, die von der Agentur erstellten Leistungen oder auf diesen Leistungen beruhende wesentliche Gestaltungs-, Struktur- oder Codeelemente durch Dritte nachahmen, rekonstruieren oder in abgeänderter Form erneut erstellen zu lassen, soweit dies über die eingeräumten Nutzungsrechte hinausgeht. Dies gilt insbesondere für Layouts, Designs, technische Strukturen, Konzepte und Quellcodes.
Bei Verstoß ist die Agentur berechtigt, eine angemessene Lizenzvergütung nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
3.9.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben sämtliche Rechte an Quellcodes, Skripten, Systemarchitekturen und technischen Lösungen bei der Agentur.
Eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus oder eine Weitergabe an Dritte ist unzulässig.
3.10.
Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den erbrachten Leistungen bei der Agentur.
4. Vergütung
4.1.
Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
Im Falle des Zahlungsverzugs gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
- Für Verbraucher beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
- Für Unternehmer beträgt der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
Die Agentur ist berechtigt, bei Zahlungsverzug sämtliche Leistungen ganz oder teilweise zurückzuhalten sowie den Zugriff auf bereitgestellte Systeme, Websites, Hosting-Leistungen oder sonstige Inhalte vorübergehend einzuschränken oder auszusetzen, bis sämtliche offenen Forderungen vollständig beglichen sind, sofern dem keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen und die Maßnahme unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist.
4.2.
Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann die Agentur dem Kunden Abschlagszahlungen über die bereits erbrachten Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten der Agentur verfügbar sein.
4.3.
Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändern, hat der Kunde der Agentur alle dadurch anfallenden Kosten zu ersetzen und die Agentur von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen.
4.4.
Bei einem Rücktritt des Kunden von einem Auftrag vor Beginn des Projektes kann die Agentur dem Kunden folgende pauschalierte Stornokosten berechnen: bis sechs Monate vor Beginn des Auftrages 10 %, ab sechs Monate bis drei Monate vor Beginn des Auftrages 25 %, ab drei Monate bis vier Wochen vor Beginn des Auftrages 50 %, ab vier Wochen bis zwei Wochen vor Beginn des Auftrages 80 %, ab zwei Wochen vor Beginn des Auftrags 100 % des ursprünglich vertraglich geregelten Honorars.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4.5.
Leistungen der Agentur werden, sofern nicht anders vereinbart, nach Zeitaufwand gemäß aktueller Preisliste abgerechnet.
Die Abrechnung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, im definierten Intervall von 15 oder 30 Minuten. Angebrochene Einheiten werden voll berechnet. Für IT-Support-Leistungen gilt eine Mindestabrechnung von 30 Minuten je Einsatz.
Die regulären Geschäftszeiten der Agentur sind Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Arbeiten außerhalb dieser Zeiten werden mit folgenden Zuschlägen berechnet:
- Montag bis Freitag 18:00–22:00 Uhr: +25 %
- Montag bis Freitag 22:00–08:00 Uhr: +50 %
- Samstag: +50 %
- Sonn- und gesetzliche Feiertage: +75 %
Aufgrund des erhöhten organisatorischen und zeitlichen Aufwands erfolgt die Abrechnung für Leistungen außerhalb der regulären Geschäftszeiten mit einem Mindestabrechnungsintervall von 60 Minuten.
Leistungen, die außerhalb der regulären Projektplanung kurzfristig priorisiert werden müssen, gelten als Expressleistungen und werden zusätzlich wie folgt berechnet:
- Bearbeitung innerhalb von 48 Stunden: +25 %
- Bearbeitung innerhalb von 24 Stunden: +50 %
- Sofortige Bearbeitung / Notfalleinsatz: +75 %
Die Zuschläge werden auf den jeweils gültigen Stundensatz angewendet und sind kombinierbar, sofern die Gesamtvergütung im Einzelfall angemessen bleibt.
Für spontane Einsätze mit sofortigem Handlungsbedarf wird zusätzlich eine Notfall-/Soforteinsatzpauschale in Höhe von 150,00 € netto berechnet.
Express-, Notfall- und Leistungen außerhalb der regulären Geschäftszeiten erfolgen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung und im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten der Agentur.
4.6.
Alle in Angeboten und Aufträgen genannte Preise und die daraus resultierend zu zahlenden Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.
4.7.
Die Agentur ist berechtigt, Zuschläge für Express-, Termin- und Arbeiten außerhalb der Geschäftszeiten gemäß jeweils gültiger Preisliste zu berechnen. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Regelung.
4.8.
Sofern nicht anders vereinbart, gelten Leistungen der Agentur als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach Übergabe der Leistung unter Angabe konkreter Mängel in Textform widerspricht.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Bei in sich abgeschlossenen Teilleistungen oder Projektabschnitten gilt die Abnahme jeweils gesondert.
4.9.
Die Agentur ist berechtigt, Preise für wiederkehrende Leistungen anzupassen, wenn sich insbesondere Personal-, Lizenz-, Hosting-, Energie- oder Beschaffungskosten ändern. Die Anpassung wird dem Kunden mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt zu.
4.10.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen.
Während der Dauer der Aussetzung verlängern sich vereinbarte Fristen, Liefertermine und Projektlaufzeiten entsprechend. Für hieraus resultierende Verzögerungen übernimmt die Agentur keine Haftung.
Ein Wiederanlauf von Projekten nach Aussetzung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten der Agentur und kann zu zeitlichen Verschiebungen führen. Die Aussetzung der Leistungen berührt nicht die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
4.11.
Ein bestimmter wirtschaftlicher, technischer oder gestalterischer Erfolg ist nur geschuldet, sofern dieser ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Dies gilt insbesondere für Marketing-, SEO-, Performance- oder Optimierungsleistungen.
4.12.
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
5. Pflichten des Kunden
5.1.
Der Kunde stellt der Agentur alle für die Durchführung des Projekts benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. Alle Arbeitsunterlagen werden von der Agentur sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
5.2.
Der Kunde wird im Zusammenhang mit einem beauftragten Projekt Auftragsvergaben an andere Agenturen oder Dienstleister nur nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Agentur erteilen.
5.3.
Verzögert sich die Durchführung eines Projekts aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. verspätete Lieferung von Inhalten, fehlende Freigaben), ist die Agentur berechtigt, vereinbarte Termine entsprechend zu verschieben.
Zusätzlicher Mehraufwand, der durch solche Verzögerungen entsteht, wird gesondert nach Aufwand berechnet.
5.4.
Der Kunde stellt sicher, dass der Agentur alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugangsdaten, Freigaben und technischen Voraussetzungen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung gestellt werden. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender, verspäteter oder fehlerhafter Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Agentur und können gesondert berechnet werden. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten trotz angemessener Fristsetzung nicht nach, ist die Agentur berechtigt, das Projekt vorübergehend auszusetzen oder nach angemessener Fristsetzung ganz oder teilweise zu beenden. Bereits erbrachte Leistungen sind in diesem Fall voll zu vergüten.
6. Leistungen Dritter
6.1.
Die nachfolgende Regelung gilt nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Von der Agentur eingesetzte Mitarbeiter, freie Mitarbeiter oder sonstige Erfüllungsgehilfen dürfen vom Kunden während der Laufzeit des Vertrages sowie für einen Zeitraum von 18 Monaten nach dessen Beendigung weder unmittelbar noch mittelbar ohne Mitwirkung oder Zustimmung der Agentur beauftragt oder in sonstiger Weise geschäftlich eingebunden werden.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Beauftragung im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Projekt steht oder eine andere Leistung betrifft.
Als mittelbare Beauftragung gilt insbesondere die Einschaltung Dritter, die ihrerseits Leistungen durch die vorgenannten Personen erbringen lassen.
Bei Verstoß ist die Agentur berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe zu verlangen. Maßgeblich sind insbesondere Art, Umfang, Dauer und wirtschaftlicher Wert der Umgehung. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
6.2.
Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung der Leistungen Dritte (z. B. Hostinganbieter, Softwareanbieter, externe Dienstleister) einzusetzen.
Für Leistungen, Verfügbarkeiten und Sicherheit von Drittanbietern übernimmt die Agentur keine Haftung, soweit kein eigenes Verschulden, insbesondere kein Auswahl- oder Überwachungsverschulden, vorliegt.
Kosten für Drittanbieter (z. B. Lizenzen, Hosting, Tools) werden, sofern nicht anders vereinbart, gesondert berechnet und können vom Kunden direkt zu tragen sein.
7. Datenschutz - DSGVO
7.1.
Die Agentur verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit überlassenen personenbezogenen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu behandeln und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt.
8. Gewährleistung und Haftung der Agentur
8.1.
Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch die Agentur erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. Die Agentur ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, wenn die Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl sie dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt hat. Die Anmeldung solcher Bedenken durch die Agentur beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerden in Textform (z. B. E-Mail) zu erfolgen. Erachtet die Agentur für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit der Agentur die Kosten hierfür der Kunde.
8.1.1.
Die Agentur übernimmt keine Haftung für Ausfälle, Datenverluste oder Sicherheitslücken, die durch Drittanbieter, Hosting-Systeme, Softwareupdates oder externe Eingriffe entstehen, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Agentur vorliegt.
8.1.2.
Der Kunde stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte (Texte, Bilder, Daten) frei von Rechten Dritter sind. Der Kunde stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verwendung dieser Inhalte entstehen.
8.2.
Die Agentur haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Die Agentur haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
8.3.
Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt.
9. Verwertungsgesellschaften
9.1.
Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese der Agentur gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
9.2.
Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nicht-juristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
10. Arbeitsunterlagen und elektronische Daten
10.1.
Alle Arbeitsunterlagen, elektronischen Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten der Agentur angefertigt werden, verbleiben bei der Agentur. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. Die Agentur schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
10.2.
Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten grundsätzlich selbst verantwortlich, sofern keine gesonderte Vereinbarung über Backup- und Wartungsleistungen getroffen wurde.
10.3.
Sofern die Agentur Domains, Hosting oder sonstige technische Infrastruktur im Auftrag des Kunden verwaltet oder bereitstellt, verbleiben die jeweiligen Vertragsverhältnisse, sofern nicht anders vereinbart, beim Kunden oder werden im Namen des Kunden geführt.
Die Agentur ist berechtigt, den Zugriff auf Systeme oder Leistungen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu verwalten, einzuschränken oder auszusetzen.
10.4.
Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten, Arbeitsdateien, Quellcodes oder Systemkonfigurationen, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde und soweit dem keine gesetzlichen Herausgabeansprüche entgegenstehen.
Die Herausgabe von Daten kann im Einzelfall gegen gesonderte Vergütung erfolgen.
11. Media-Planung und Media-Durchführung
11.1.
Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet die Agentur dem Kunden durch diese Leistungen nicht.
11.2.
Die Agentur verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiterzugeben.
11.3.
Bei umfangreichen Media-Leistungen ist die Agentur nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermines durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.
12. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
12.1.
Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung in Kraft. Er wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser mit einer Frist von drei Monaten von beiden Seiten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt. Eine Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail).
12.2.
Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, insbesondere wenn der Kunde trotz Mahnung seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder sich mit Zahlungen in Verzug befindet.
12.3.
Im Falle einer Kündigung, gleich aus welchem Grund, sind alle bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene Aufwände vollständig zu vergüten.
13. Streitigkeiten
13.1.
Die Parteien werden sich bemühen, Streitigkeiten zunächst außergerichtlich, insbesondere durch Verhandlungen oder Mediation, beizulegen.
14. Schlussbestimmungen
14.1.
Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
14.2.
Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
14.3.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Ulm.
14.4.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit zu einem späteren Zeitpunkt verlieren, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Vertragsanpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Regelung bekannt gewesen wäre.